Wir freuen uns riesig, dass unser gemeinsam mit dem UN Global Compact Netzwerk Deutschland verfasste Bericht nun veröffentlicht wurde.
In dieser Veröffentlichung haben wir erarbeitet, welche Herausforderung auf KMUs und große Unternehmen durch die Regulierung der EU zum Thema künstliche Intelligenz und Menschenrechte zukommt.
Worum geht es in dem Bericht?
Allgemeine menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen wurden bereits in verschiedenen Rahmenwerken, darunter dem UN Global Compact und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, verankert. Die rasante Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) in Wirtschaft und Gesellschaft wirft jedoch neue ethische und regulatorische Fragen auf. Insbesondere der aktuelle Entwurf zur KI-Verordnung der EU stellt Unternehmen vor die Herausforderung, grund- und menschenrechtliche Risiken bei der Implementierung von KI-Systemen zu berücksichtigen.
Die folgende Publikation beschäftigt sich daher mit der Frage, welche Auswirkungen die Entwicklung und Anwendung von KI auf die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen hat. Der gegenwärtige Vorschlag der KI-Verordnung schafft eine erste Grundlage zur Bewertung der mit KI verbundenen menschenrechtlichen Risiken. Bei einer internationalen Ausrollung von KI bestehen allerdings weiterhin menschenrechtliche Risiken, insbesondere im Hinblick auf die potenzielle Zweckentfremdung von KI-Lösungen durch Dritte, aber auch aufgrund von verschiedenen rechtlichen Rahmenwerken.
Um Menschenrechte entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette zu schützen, ist es für Unternehmen dringend erforderlich, KI-spezifische Risiken in bereits existierende Prozesse zur unternehmerischen Sorgfalt zu integrieren, aber auch entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten, um menschenrechtlichen Risiken im Vorfeld zu reduzieren und angemessene Mitigierungsmaßnahmen abzuleiten.