Menschenrechte & Lieferkette
Seit dem expliziten Bekenntniss der Vereinten Nationen zur Universalität der Menschenrechten aus dem Jahr 1948 sind Menschenrechte fester Bestandteil des internationalen Rechts geworden. Nicht nur Staaten, sondern auch Unternehmen sind dazu angehalten, Menschenrechte bei Geschäftsbeziehungen im Ausland einzuhalten. Insbesondere die Sorgfaltspflichten von Unternehmen haben sich in den letzten Jahren durch internationale Abkommen und nationalstaatliche Gesetztätigkeit stark weiterentwickelt. Relevante Frameworks sind hierbei der UN Global Compact (UNGC), die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP), der Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung (NAP) oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Wir helfen Ihnen gerne dabei die rechtlichen Anforderungen für Ihr Unternehmen und Ihr konkretes Geschäftsmodel nachzuvollziehen und konkrete Maßnahmen abzuleiten, um der Verletzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vorzubeugen. Dazu gehören beispielsweise die Ratifizierung des UN Global Compacts, ein eigener Code of Conduct, ein Verhaltenskodex für Ihre Geschäftspartner und die Berücksichtung von ESG Themen bei der Auswahl Ihrer Lieferanten in der gesamten Lieferkette. Die Themen können hier von der Verhinderung von Kinderarbeit in der Kakao- oder Haselnusslieferkette bis zur Ausarbeitung einer Strategie zum Umgang mit staatlichen Akteuren in sogenannten autoritären Regimen reichen.
Wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Bereich umfassen beispielsweise die folgenden Veröffentlichungen: